Bericht aus dem Vorstand - Klausurtagung Mai 2017


Bei seiner zweitägigen Klausurtagung am 18./20.05.2017 konnte der Vorstand dem Geschäftsführer des IBS, Helmut Kohlmeyer, Dank und Anerkennung für seine 15-jährige Tätigkeit in diesem Amt aussprechen.
Von der Frühjahrstagung des Allgemeinen Schulleitungsverbandes Deutschlands (ASD) berichteten die Vertreter des IBS, Astrid Busse und Harald Kuhn. Im Mittelpunkt der Tagung hatte die Vorstellung des UNESCO-Weltaktionsprogramms „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ gestanden. Das Programm zielt nicht auf kurzzeitige Aktionen, sondern in einem ganzheitlichen Ansatz auf nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Soziales. Im Bereich der Schule können dazu die Fächer einen unterschiedlichen Anteil leisten. Der Vorstand billigt diesem Programm einen so hohen Stellenwert zu, dass er eine Veranstaltung für Berliner Schulleitungen zu diesem Thema durchführen will.
Der Vorstand befasste sich in Arbeitsgruppen und im Plenum mit den Themen
• Zumessungsrichtlinien / Leitungszeit für Schulleitungen
• Schulleiter/in als Dienstvorgesetzte/r
• Gespräche mit den bildungspolitischen Sprechern der Fraktionen im Abgeordnetenhaus
• Erste Erfahrungen mit dem Praxissemester
Über die Ergebnisse der Beratungen werden unsere Mitglieder in Kürze im Berliner Beihefter unserer Mitgliederzeitschrift, b:sl, unterrichtet.
Die „Grundbausteine“ sind seit nunmehr 20 Jahren der Kern der vom IBS angebotenen Fortbildung. Sie erfreuen sich nach wie vor großer Nachfrage und sind von der Schulverwaltung als Voraussetzung für die Bewerbung auf eine Schulleiterstelle anerkannt.
Der Vorstand beschäftigte sich weiter mit der Planung der diesjährigen Herbsttagung, welche der IBS seit 1990 als einzige Tagung für alle Berliner Schulleitungen, unabhängig von Schulart oder Verbandszugehörigkeit, durchführt. Unsere Mitglieder werden nicht nur durch die an alle Berliner Schulen versandte Einladung, sondern vorweg auch durch die Veröffentlichung in der nächsten Nummer der b:sl, die noch vor den Sommerferien erscheinen wird, unterrichtet.
Die Auseinandersetzung um die Frage, ob Lehrkräfte in der Berliner Schule religiöse Symbole zeigen, insbesondere ein Kopftuch tragen dürfen, hat nicht nur in der öffentlichen Diskussion und vor Gericht eine Rolle gespielt, sondern auch in der Mitgliederversammlung im Febr. d.J. in der Diskussion mit Staatssekretär Rackles. Der Vorstand hat dazu folgende Presseerklärung beschlossen und veröffentlicht:
Die Kopftuchfrage und der Schulfriede
Der Interessenverband Berliner Schulleitungen (IBS) ist der Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Schulleitung sein kann, festzustellen, ob der Schulfriede an der eigenen Schule durch eine kopftuchtragende Lehrerin gestört wird. Der Verband wehrt sich dagegen, dass solch eine Entscheidung von den Gerichten auf die Schule abgewälzt wird.
Auch wenn wir in der Eigenverantwortung der Schule gestärkt werden wollen, erachten wir es nicht als Aufgabe der Schulleitungen, rechtssicher Entscheidungen zu treffen, die selbst durch Gerichte in verschiedenen Instanzen entschieden werden müssen.
Der IBS fordert, dass die Bildungsverwaltung in dieser Frage eine Entscheidung trifft, die für alle Berliner Schulen gültig ist.
Aus den oben genannten Gründen hält der IBS es zur Wahrung des Schulfriedens dringend erforderlich, das Berliner Neutralitätsgesetz in seiner derzeitigen Form beizubehalten. - Ju.

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