Präsenzpflicht


Senatsbildungsverwaltung setzt Präsenzpflicht an Schulen temporär zunächst bis Ende Februar aus
Eltern können ab 25.01.2022 in Eigenverantwortung ihre Kinder von der Schulpräsenz ausnehmen

 
Pressemitteilung vom 24.01.2022
Das dynamische pandemische Geschehen führt kurz vor den Winterferien mittlerweile zu hohen Infektionszahlen bei Kindern und Jugendlichen. Auch wenn die Infektionen nach Aussagen von Medizinern der Charité, von denen sich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beraten lässt, in den Altersgruppen der Schülerinnen und Schülern in der Regel nicht zu einem stationären Aufenthalt und schweren Krankheitsverläufen führen, soll den Sorgen der Eltern Rechnung getragen werden. Nachdem die Berliner Amtsärzte zudem in der letzten Woche in einer gemeinsamen Stellungnahme angekündigt haben, dass sie künftig an Schulen für direkte Kontaktpersonen keine Quarantäne mehr für Schülerinnen und Schüler aussprechen, ist aus Sicht von Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse eine neue Situation entstanden. Die Senatorin hat sich angesichts der aktuellen Lage dafür entschieden, die Präsenzpflicht an Schulen zunächst bis Ende Februar auszusetzen und den Familien damit temporär mehr Flexibilität bei der Entscheidung für einen Schulbesuch ihrer Kinder zu geben. Der Präsenzunterricht bleibt die Regelform. Bereits ab morgen haben Eltern die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob ihr Kind die Schule besucht oder zu Hause an Aufgaben und Projekten arbeitet und lernt. Schulen werden allen Schülerinnen und Schülern soweit möglich Lernangebote unterbreiten. Sollten sich Eltern gegen die Präsenz ihres Kindes in der Schule entscheiden, muss das der Schule unmittelbar formlos schriftlich mitgeteilt werden.

Darüber hinaus werden zunächst in den ersten beiden Wochen nach den Winterferien die Tests in den Schulen auf fünf Tage pro Woche ausgeweitet, um noch mehr Sicherheit zu geben.
 
Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie:
„Wir stehen auf der Seite der Kinder, Jugendlichen und Familien in dieser Stadt. Daher halten wir an unserem Hauptziel fest, die Schulen auch weiterhin geöffnet zu lassen, damit diese ihrem wichtigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag nachkommen können. Auf diese Weise können wir auch Familien mit ihren schulpflichtigen Kindern in dieser herausfordernden Zeit besonders gut unterstützen. Aber natürlich nehmen wir auch die Sorgen und Ängste von Eltern sehr ernst. Nachdem die Amtsärzte angekündigt haben, die Kontaktnachverfolgung für Schülerinnen und Schüler zu beenden und direkte Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne zu schicken, halte ich die temporäre Aussetzung der Präsenzpflicht für angemessen. So kommen wir besorgten Eltern entgegen und sichern gleichzeitig die Beschulung und Betreuung für all diejenigen, die zur Schule gehen möchten.“
 
Da die Gesundheitsämter die Bescheinigung über Corona-Infektionen zunächst eingestellt haben, werden Corona-Infektionen von Schülerinnen und Schülern, die zu Beginn des Schulbesuchs positiv getestet worden sind, übergangsweise durch ein von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bereitgestelltes Formblatt bescheinigt. Dieses kann dem Arbeitgeber vorgelegt werden, um zu dokumentieren, dass Eltern das Kind zu Hause betreuen müssen.
Weitere Pressemitteilungen
der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
 
Pressemitteilung vom 28.09.2021
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird ab dem kommenden Montag, 4. Oktober, aufgehoben. Eine entsprechende Regelung gilt bereits im Land Brandenburg. Diese Entscheidung wurde auch mit Expertinnen und Experten auf der jüngsten Sitzung des Hygienebeirats besprochen. Dafür sprechen die geringen Positiv-Testungen in dieser Altersgruppe, die geringen Krankheitsverläufe und das strikte Testen. Prinzipiell können Schülerinnen und Schüler auf eigenen Wunsch aber auch weiter eine Gesichtsmaske tragen. Diese Regelung wird auch weiterhin fortlaufend evaluiert werden und sie gilt auch für das Schulpersonal im Kontakt mit Schülerinnen und Schülern. Ab der Jahrgangsstufe 7 bleibt die Maskenpflicht grundsätzlich bestehen, bei Prüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten kann die medizinische Maske aber abgesetzt werden.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie:
„Es gibt Erstklässlerinnen und Erstklässler, die haben ihre Schule noch nie ohne Maske betreten. Von daher bin ich froh, dass wir die Maskenpflicht für die Klassen 1 bis 6 aufheben können. Andere Bundesländer wie Brandenburg verfahren ebenso. An unseren strikten Vorsichtsmaßnahmen halten wir aber weiter fest: Die Schülerinnen und Schüler werden sich weiter zweimal die Woche testen, in den ersten beiden Wochen nach den Herbstferien sogar dreimal die Woche.“
Sollte in einer Klasse eine Schülerin oder ein Schüler positiv getestet worden sein, werden die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse eine Woche lang dreimal getestet. Die Maskenpflicht besteht weiterhin bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs beziehungsweise des Schülerverkehrs. Auch die Musterhygienepläne und die Darstellungen auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden entsprechend angepasst.
Auch in der Ferienbetreuung, in den Herbstschulen und bei weiteren Lernangeboten in den Herbstferien kann auf das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske verzichtet werden. Hier besteht eine Testpflicht zweimal pro Woche.
Wie starten die Schulen nach den Sommerferien ins neue Schuljahr?
 
Pressemitteilung vom 15.06.2021
Für die Berliner Schulen gelten zum Start in das Schuljahr 2021/22 vorbehaltlich der Entwicklung des Infektionsgeschehens folgende Regelungen:
  • Vollständiger Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen und Schularten
    • auch zusätzliche Unterrichtsangebote wie Religions- und Weltanschauungsunterricht, herkunftssprachlicher Unterricht und weitere freiwillige Angebote finden wieder in Präsenz statt
  • Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler;
    das Kind nicht in der Schule testen lassen zu wollen ist keine hinreichende Begründung zur Nichtteilnahme am Präsenzunterricht
  • Außerunterrichtliche und ergänzende Förderung und Betreuung sowie außerunterrichtliche Ganztagsangebote finden in vollem Umfang statt
  • Testpflicht für Schülerinnen und Schüler und schulisches Personal

Besondere gesundheitliche Risiken können in Einzelfällen schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH) rechtfertigen. Dieses muss gegenüber der Schulleitung mit einer eindeutigen ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht werden, aus der die konkrete Erkrankung hervorgehen muss, die im Fall der Ansteckung mit dem Corona-Virus das erhöhte Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit nachvollziehbar macht. Die Entscheidung über das Fernbleiben vom Präsenzunterricht trifft die Schulleitung.

Besondere Infektionsschutzmaßnahmen in den ersten Wochen
In den ersten Unterrichtswochen nach den Sommerferien gelten besondere Infektionsschutzmaßnahmen, um ggf. in den Sommerferien aufgetretene Infektionen schnell zu erkennen und den Schulbetrieb von Anfang an so sicher wie möglich zu gestalten:
  • Das pädagogische Personal testet sich bereits während der Präsenztage zweimal, danach zweimal pro Woche
  • Schülerinnen und Schüler testen sich in ihrer ersten Schulwoche dreimal, danach zweimal pro Woche
  • In den ersten zwei Schulwochen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen in geschlossenen Räumen. Anschließend soll, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, die Maskenpflicht fallen.
Zur Beobachtung und Einschätzung des Infektionsgeschehens und entsprechender Regulierung wird weiterhin jeden Donnerstag eine Abstimmung zwischen Schulaufsicht und Gesundheitsamt stattfinden. Notwendige Quarantänesituationen in einzelnen Lerngruppen, Jahrgängen oder gesamten Schulstandorten können auch künftig nicht ausgeschlossen werden.

Lernstandserhebungen
In den ersten vier Wochen des Schuljahres 2021/22 sind in allen Schulen für die Kernfächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache die Lernstände zu ermitteln. Lernstandserhebungen dienen im Rahmen des Bund-Länder-Programmes “Aufholen nach Corona” der schulinternen Identifizierung von Lernrückständen von Schülerinnen und Schülern, die einer besonderen Förderung bedürfen. Das Programm soll junge Menschen und ihre Familien dabei unterstützen, Lernrückstände abzubauen, soziale Kompetenzen (wieder) aufzubauen und psychosozial unterstützen.
Wie erfolgt der Schulbetrieb nach den Osterferien in den Berliner Schulen?
 
Pressemitteilung vom 08.04.2021
Ab 12. April gilt:
Nach dem Ende der Osterferien startet die Schule in der Regel im Wechselunterricht in kleinen Lerngruppen (halbierte Klassengröße). Ausgenommen bleiben zunächst die Jahrgangsstufen 7, 8 und 9, die erst ab dem 19. April im Wechselunterricht in halbierter Klassengröße vor Ort in den Schulen präsent sein werden.
Das alles gilt nach Alternativszenario gemäß Handlungsrahmen 2020/21 und vorbehaltlich des Infektionsgeschehens. Für Abschlussklassen gelten besondere Regeln.
In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird weiterhin zusätzlich eine Notbetreuung angeboten. Die Notbetreuung wird für Eltern mit systemrelevanten Berufen angeboten. Hierfür müssen Eltern eine Selbsterklärung für die Notbetreuung ihres Kindes ausfüllen.
Ab 19. April gilt:
Die Jahrgangsstufen 7,8 und 9 starten in den Wechselunterricht bei halbierter Klassengröße.
Testpflicht für Schülerinnen und Schüler vor Ort in der Schule
Alle Schülerinnen und Schüler werden ab Montag, 19. April, zwei Mal wöchentlich verpflichtend in der Schule getestet. Diese Tests sollen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu Hause, sondern vor Ort in der Schule durchgeführt werden, um die Inanspruchnahme und die Verlässlichkeit der Tests sicherzustellen. Dies soll bei guter Belüftung in den Klassen oder je nach schulorganisatorischen Möglichkeiten auch in anderen Bereichen der Schule geschehen.
Alle Jahrgänge, die im Wechselunterricht in der Schule unterrichtet werden, sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Freien kann darauf verzichtet werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Mit dem Schulstart nach den Osterferien stehen für alle Schülerinnen und Schüler ausreichend Tests zur Verfügung. Die Öffnung der Schulen wird so im Rahmen der Berliner Teststrategie sowie mit der Bereitstellung von Schutzmaterial flankiert. Hinzu kommt die Impfstrategie. In einem ersten Schritt erhalten die Beschäftigten in Förderschulen, Kitas und Kindertagespflegestellen Impf-Einladungen. Dies wird maßgeblich zur Prävention und Sicherheit in den Einrichtungen beitragen.
Pressemitteilung vom 02.03.2021
Das Land Berlin plant den nächsten vorsichtigen Öffnungsschritt im Grundschul-Bereich. Während in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel im Nachbarland Brandenburg, die Klassen 1 bis 6 schon wieder die Grundschulen besuchen, soll das in Berlin erst ab dem 9. März 2021 der Fall sein. Ebenfalls ab dem 9. März sollen alle Kita-Kinder wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Darauf hat sich der Senat auf seiner heutigen Sitzung verständigt. Die Entscheidungen gelten vorbehaltlich der Beschlüsse der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am morgigen Mittwoch sowie unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familien:
„Kinder und Jugendliche sind von den Schul- und Kita-Schließung stark belastet. Sie und ihre Familien sind seit Monaten in einer Ausnahmesituation und benötigen dringend eine Perspektive. Die Schul- und Kita-Öffnungsschritte werden von den Testmöglichkeiten für die Beschäftigten in den Einrichtungen und weiteren umfangreichen Schutzmaßnahmen flankiert.“


Als nächste Öffnungsschritte im Bereich Schule ist geplant:
  • In den Jahrgangsstufen 4 bis 6 soll ab dem 9. März Wechselunterricht in festen Lerngruppen (in halber Klassenstärke) im Umfang von mindestens 3 Unterrichtstunden täglich stattfinden oder nach schulischer Entscheidung und im Benehmen mit der Schulkonferenz im täglichen oder wöchentlichen Wechselmodell.
  • Die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt, um insbesondere besorgten Eltern entgegenzukommen.
  • In einem nächsten Schritt und vorbehaltlich der Infektionslage ist perspektivisch geplant, die Oberstufen mit einschließlich Jahrgangsstufe 10 wieder im Wechselunterricht in halber Klassenstärke in die Schulen zurückzuholen. Viele Bundesländer unterrichten bereits ihre Oberstufenschülerinnen und -schüler vor Ort im Wechselunterricht.
Die Öffnung der Kitas und Schulen wird durch die flächendeckende und kontinuierliche Bereitstellung von Schnell- bzw. Selbsttests (zwei Tests pro Beschäftigte pro Woche) im Rahmen der Berliner Teststrategie sowie die Bereitstellung von Schutzmaterial flankiert. Hinzu kommt die Erweiterung der Impfstrategie. In einem ersten Schritt erhalten die Beschäftigten in Förderschulen, Kitas und Kindertagespflegestellen Impf-Einladungen. Dies wird maßgeblich zur Prävention und Sicherheit in den Einrichtungen beitragen.
Schulen und Kitas: Vorsichtige Lockerungen ab 22. Februar
 
Pressemitteilung vom 11.02.2021
Der Senat hat heute auf Vorschlag von Senatorin Sandra Scheeres und unter Berücksichtigung der Bund-Länder-Gespräche am 10. Februar Folgendes festgelegt:

Für die Schulen:
  • Die bis zum 12. Februar geltenden Regeln wie die Aussetzung der Präsenzpflicht werden verlängert. Die meisten Berliner Schülerinnen und Schüler bleiben auch danach im schulisch angeleiteten Lernen zu Hause. Abschlussklassen werden zunächst weiter wahlweise schulisch angeleitet zu Hause oder im Wechselmodell mit halber Klassengröße unterrichtet. Darüber entscheiden die Schulleitungen in Absprache mit den Elternvertretungen.
  • Ab Montag, dem 22. Februar, findet für die Jahrgangstufen 1 bis 3 Wechselunterricht in halber Klassengröße statt. Das geschieht entweder im Umfang von mindestens 3 Unterrichtsstunden täglich oder nach schulischer Entscheidung und in Abstimmung mit der Schulkonferenz im tage- oder wochenweisen Wechsel. Eine Notbetreuung wird in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 weiter angeboten.
  • Alle Jahrgänge sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Freien kann darauf verzichtet werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Praktika finden nicht statt.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familien:
„Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sind von den derzeitigen Einschränkungen besonders betroffen. Wenn es um vorsichtige Lockerungen geht, haben Schulen und Kitas Priorität. Berlin geht hierbei behutsam und unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens vor. Die jüngsten Schülerinnen und Schüler können in den Schulen im Wechselunterricht in halber Klassengröße unterrichtet werden. In den Kitas wird der Zugang zur Notbetreuung moderat erweitert. Zugleich investieren wir begleitend weitere 70 Millionen Euro in die Prävention und Lernhilfen, in weitere Luftfiltergeräte, 700.000 FFP2-Masken und medizinische Masken sowie Corona-Tests.“
Zeugnisvergabe verändert - Sorgentelefone länger geschaltet
 
Pressemitteilung vom 26.01.2021
Am Freitag (29.01.2021) ist der letzte Schultag vor den einwöchigen Winterferien. Üblicherweise erhalten Schülerinnen und Schüler an diesem Tag die Halbjahreszeugnisse. Pandemiebedingt ist auch das in diesem Jahr anders: Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Zeugnisse in diesem Jahr in der Regel erst nach den Winterferien ausgegeben. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, zum Beispiel die Ausgabe von Abgangszeugnissen, Zeugnissen des dritten Kurshalbjahrs der Qualifikationsphase oder von Zeugnissen, die im Aufnahmeverfahren relevant sind, jeweils nach Terminvereinbarung. Auch die im Zusammenhang mit anstehenden Aufnahmeverfahren zusätzlich zu den Zeugnissen ausgehändigten Unterlagen (Anmeldebogen und Förderprognose) müssen im Original ausgehändigt werden.
Hiervon unabhängig sind Schülerinnen und Schüler sowie ggf. Erziehungsberechtigte über die Zeugnisnoten geeignet zu informieren, zum Beispiel durch die Übermittlung von Zeugniskopien, sofern Versetzung oder Abschluss gefährdet erscheinen. In allen anderen Fällen kann Schülerinnen und Schülern oder Erziehungsberechtigten eine Kopie des Zeugnisses auf Wunsch per E-Mail übermittelt werden. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Einwilligung. Eine End-to-End-Verschlüsselung sowie ein passwortgeschützter Versand werden empfohlen. Als Ausgabetag bleibt auf dem Zeugnis der 29.01.2021 eingetragen.
„Unserer Schulen werden die Schülerinnen und Schüler nicht im Unklaren über ihren Leistungsstand lassen. Auch ein schlechtes Zeugnis sollten die Erziehungsberechtigen ruhig und konstruktiv mit ihren Kindern besprechen. Böse Worte helfen hier nicht weiter“, empfiehlt die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, den Eltern.
Da die Zensuren nicht immer den Wünschen und Erwartungen entsprechen, beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sorgentelefons in der Senatsbildungsverwaltung bei kleinen und großen Sorgen von Eltern, Schülerinnen und Schülern. Berlin verlängert aufgrund der besonderen Situation die Erreichbarkeit der Sorgentelefone. Am 29. Januar 2021 und auch am 8. Februar sind in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr folgende Sorgentelefone mit den nachstehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt:

Grundschulen
Frau Dr. Ulrike Becker Tel.: 030 / 90227-6028

Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
Herr Klaus Jürgen Heuel Tel.: 030 / 90227-5834

Integrierte Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen
Herr Dr. Thomas Nix Tel.: 030 / 90227-5865

Gymnasien
Frau Dr. Eva Heesen Tel.: 030 / 90227-6356

Bereich Berufliche Schulen
Frau Sibylle Scherble Tel.: 030 / 90227-5499

Berlin wird zudem für benachteiligte Schülerinnen und Schüler in den Winterferien die Winterschule 2021 anbieten. Dieses Angebot gilt in erster Linie für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 2, 9 und 10. In der Winterschule können Kinder und Jugendliche Unterrichtsstoff nachholen, um Lernrückstände aufgrund des ausgesetzten Präsenzunterrichts abzubauen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Es geht dabei insbesondere um Deutsch und Mathematik.
Präsenzpflicht an Schulen bis 14. Februar ausgesetzt - Notbetreuung wird weiterhin angeboten
 
Pressemitteilung vom 20.01.2021
Im Lichte der Entscheidungen, die die Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen haben, hat der Senat in Abstimmung mit Bildungssenatorin Sandra Scheeres heute für den Schulbereich Folgendes festgelegt:
  • Die Präsenzpflicht bleibt bis zum 14. Februar 2021 für alle Schülerinnen und Schüler der Berliner Schulen ausgesetzt. Damit gelten die am 8. Januar (s.u.) festgelegten Regelungen für die Berliner Schulen grundsätzlich weiter.
  • Es wird weiter eine Notbetreuung angeboten. Dafür hat die Senatsinnenverwaltung eine aktualisierte Liste der sogenannten systemrelevanten Berufe erstellt (KRITIS-Liste). Diese Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil einen solchen Beruf ausübt, auch Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
  • Abschlussklassen können weiter im schulisch angeleiteten Lernen zu Hause oder im Wechselunterricht in kleinen Gruppen unterrichtet werden.
  • Die Winterschule Berlin für sozial benachteiligte Schulanfänger und Jugendliche findet wie geplant in den Winterferien statt.
  • Die Schulen machen weiterhin zusätzliche Förderungs- und Unterstützungsangebote für benachteiligte Schülerinnen und Schüler. Bei Bedarf, etwa bei der Gefährdung des Schulabschlusses, sollen Lernangebote in Kleingruppen durchgeführt werden.
  • Die Teilnahme an den Vergleichsarbeiten Vera 3 und Vera 8 wird in diesem Jahr freiwillig sein.
  • Die Schulinspektion wird bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 ausgesetzt.
  • Zeugnisse werden in der Regel nach den Winterferien ausgegeben. Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie:
„Ich wünsche mir, dass insbesondere die jüngsten Grundschulkinder möglichst bald wieder zu Schule gehen können. Das ist wegen des hohen Infektionsgeschehens und der derzeit nur schwer einschätzbaren Gefährlichkeit der Virus-Mutation leider nicht möglich. Ich weiß, dass das für alle Eltern sowie Schülerinnen und Schüler eine große Belastung darstellt. Den Lehrkräften danke ich für ihr Engagement in dieser Phase des schulisch angeleiteten Lernens zu Hause.“
 
Keine Präsenzpflicht an Schulen vor dem 25. Januar – besondere Angebote für Abschlussklassen ab 11.01.2021
 
Pressemitteilung vom 08.01.2021
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat ihre Regelungen zum Schulbetrieb im Januar überarbeitet. Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Wir gehen damit auf die vielfach geäußerten Sorgen an Schulen ein. In den nächsten Wochen brauchen wir an den Schulen einen möglichst breiten Konsens, um den Herausforderungen durch die Pandemie zu begegnen.“
  • Vor dem 25. Januar 2021 wird es keine generelle Präsenzpflicht an Berliner Schulen geben.
  • Die Grundschulen werden frühestens am 25. Januar wieder im Wechselunterricht starten, vorbehaltlich des Infektionsgeschehens. Es wird weiter eine Notbetreuung angeboten.
  • Am 19. Januar wird darüber entschieden, wie es ab dem 25. Januar mit dem Schulbetrieb an Grundschulen weitergeht.
  • Auch an den weiterführenden Schulen wird es bis mindestens 25. Januar keinen Präsenzunterricht geben. Lediglich für die Abschlussklassen gelten besondere Regelungen: Die Schulleitungen können in Abstimmung mit den Elternvertretungen und der Schulaufsicht entscheiden, ob die Abschlussklassen im Wechselunterricht vor Ort in der Schule in kleinen Lerngruppen oder im schulisch angeleiteten Lernen zu Hause gemäß Handlungsrahmen (Alternativszenario) unterrichtet werden. Als Abschlussklassen gelten die Jahrgangsstufe 10 an allen weiterführenden Schulen sowie die Jahrgangsstufe 12 an Gymnasien und Jahrgangs-stufe 13 an Integrierten Sekundarschulen/Gemeinschaftsschulen.
  • Auch an den beruflichen Schulen wird es bis mindestens 25. Januar keinen Präsenzunterricht geben. Lediglich die Abschlussklassen der Berufsschulen und der 13. Jahrgang des Beruflichen Gymnasiums können in Abstimmung zwischen Schulleitung und Schulaufsicht in Präsenzform in kleinen Lerngruppen unterrichtet werden.
  • Prüfungen finden statt, Klausuren und Klassenarbeiten können durchgeführt werden. Die Schulen machen sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern zusätzliche Förder- und Unterstützungsangebote.
 

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