Weshalb müssen Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ an Regelschulen mehr Pflichtstunden ableisten als an Förderzentren?


Die Integration, im Bestreben vieler Schulen auch die Inklusion, von Schüler*innen mit Förderbedarf beruht auf einer politischen Entscheidung und ist ein gesellschaftlicher Wunsch. Das Grundanliegen, alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen zusammen lernen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen, ist gerecht, nachvollziehbar und ethisch geboten.
Die Umsetzung dieses Anliegens ist schwierig, setzt die Leitungen von Kitas, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen vor immense Herausforderungen, aber auch die Kinder und Jugendlichen, die dies im besonderen Maße betrifft.
So sollen insbesondere auch Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung (GE)“ an Regelschulen integriert werden. Hierfür bekommen diese Schüler in der Regel laut den Zumessungsrichtlinien (VV für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen, 08/2017 [VV Zumessung]) 8 Stunden zusätzlich zur Förderung im Stundendeputat der jeweiligen Schule. Darüber hinaus werden auf Antrag oft Schulhelferstunden bewilligt, um die Begleitung dieser Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen zu gewährleisten.
Soweit – so gut!
Unverständlich ist jedoch, dass die Stundentafel für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt GE an Förderzentren, wo sie oft in kleineren Lerngruppen von meist speziell geschultem Personal unterrichtet werden, nur 25 Unterrichtsstunden vorsieht, an Regelschulen aber für sie die jeweilige Stundentafel der Regelschüler gilt.
So liegt laut VV Zumessung 2017/18 die Stundentafel für Kinder mit dem Förderschwerpunkt GE an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt bei 25 Stunden und einer Zumessungsfrequenz (Klassenstärke) von 8 Schüler*innen. An einer Integrierten Sekundarschule müssen diese Kinder und Jugendlichen jedoch eine Stundentafel von 31-32 Stunden ableisten, und das bei einer Zumessungsfrequenz von 25 Schüler*innen. Auch an Grundschulen mit einer Zumessungsfrequenz von 24 Schüler*innen steigt die Stundentafel von 20,5 Stunden in der Schulanfangsphase (SAPh/ 1. und 2. Klasse) stetig über 27 Stunden in der 4. Klasse bis auf 31 Stunden in der 6. Klasse.
Sind die inkludierten Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt GE, nur aus dem Grund der Inklusion leistungsstärker und durchhaltefähiger? Nein, sie sind es nicht! In der Regel stellt das gemeinsame Lernen viel höhere soziale, körperliche und mentale Anforderungen an diese Kinder und Jugendlichen, die hier im Einzelnen aufgrund ihrer Spezifität und Individualität nicht aufgelistet werden können, aber im täglichen Arbeiten mit diesen Kindern und Jugendlichen deutlich werden.
Wir fordern daher, die Ungleichbehandlung für diese Kinder und Jugendlichen aufzuheben und eine Stundentafel von maximal 25 Stunden für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt GE auch an Regelschulen umzusetzen, um damit den Bedürfnissen dieser Kinder und Jugendlichen aber auch der individuellen Umsetzung von Unterrichtskonzepten der jeweiligen Schule gerecht zu werden.

Beschlossen vom Vorstand des IBS
Klausurtagung 24./26.05.2018

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